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IGK Bürgergesellschaft

Internationales Graduiertenkollegs (IGK) Halle - Tôkyô "Formenwandel der Bürgergesellschaft. Japan und Deutschland im Vergleich", Förderzeitraum 2007-2017.

Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg / University of Tôkyô

Sprecher: Manfred Hettling (2007-2017), Gesine Foljanty-Jost (2007-2012)

wiss. Koordinator: Tino Schölz (2007-2017)

Das IGK nahm seinen Ausgangspunkt von zwei miteinander verbundenen Fragen: erstens der nach Strukturen und Handlungsmustern von Bürgergesellschaft in Deutschland und Japan, ihren jeweiligen Voraussetzungen und Erscheinungsformen; und zweitens nach den typologischen und historischen Gemeinsamkeiten und Unterschieden zwischen beiden Ländern. Geleitet wurde das Kolleg dabei in seinen Anfängen von der Idee, "Bürgergesellschaft" sowohl als normative Idee wie auch als soziale Praxis zu untersuchen und vor allem den Impuls normativer verstandener und dergestalt wirkender Leitideen auf gesellschaftliche Ausprägungen zu analysieren. Dazu wurde die grundsätzliche Entscheidung getroffen, nicht scholastisch-dezisionistisch zwischen den beiden Begriffsprägungen "Bürgergesellschaft" und „Zivilgesellschaft" zu differenzieren, sondern sich der in den beteiligten Disziplinen sowie in der Öffentlichkeit durchaus überschneidenden Begriffsverständnisse gleichermaßen zu bedienen und darauf zu verzichten, eine eigene, letztlich wieder selbst normativ gefärbte Begriffsbedeutung festzulegen. Bestimmt wurden fünf Arbeitsfelder, in denen das Kolleg zu Promotionen anregen wollte: Semantik, Akteure und Selbstorganisation, Bürger-Staat-Beziehungen, transnationale Beziehungen von Bürgergesellschaft, Gegenbewegungen zu bürgergesellschaftlichen Ordnungen. Die Grundidee des Kollegs zielte darauf, in den im Kolleg entstehenden Dissertationen zu Teilaspekten von Bürgergesellschaft in Deutschland und Japan sowohl den Formwandel in den Ländern zu erforschen als auch durch den Vergleich die Übertragbarkeit des Konzepts zu prüfen. Diesem Verständnis entsprechend, waren die Dissertationen der Anfangsphase vorwiegend auf einzelne Organisationen und Kontaktfelder zwischen Bürgergesellschaft und staatlichen Institutionen ausgerichtet. Insgesamt überwog die Zahl der Dissertationen zu einem der beiden Länder deutlich die Zahl vergleichender Arbeiten. Ein Befund, der letztlich bestätigt, dass systematische Vergleiche innerhalb der Geschichts- und Sozialwissenschaften zu den anspruchsvollen Aufgaben gehören - nicht nur aufgrund der sprachlichen Anforderungen.

Für die zweite Förderphase (2012-2016) erfolgte eine Modifikation und Spezifikation des Forschungsprogramms, das Kolleg verabschiedete sich dezidiert von einem normativen Verständnis von Bürgergesellschaft und konzentrierte sich auf einen analytischen Begriff. Dieser basierte auf drei Elementen: einer Pluralität von Akteuren und Formen (a), der Autonomie von Organisationen (b), sowie spezifischen Wertorientierungen und Verhaltensmodellen (c). Ein dergestalt politisch neutralisiertes und zugleich theoretisch präzisiertes Konzept erwies sich als geeigneter sowohl für die Vergleichskonstellation zwischen Deutschland und Japan als auch für historische Längsschnittuntersuchungen.

Im Verlauf der neun Jahre erarbeitete sich das Kolleg damit einen Begriff von "Bürgergesellschaft", welcher auf das Potential und den politischen Kern des Bürgerbegriffs aufbaute. Erstens wird durch einen besonderen Rechtsstatus ein Teil der Mitglieder eines Verbandes zu Bevorrechteten und zweitens kommt den Bürgern das Recht der politischen Teilhabe zu. Drittens handelt es sich hier um eine besondere Herrschaftsordnung, welche für die Berechtigten egalitär strukturiert ist und keine persönlichen Herrschaftsverhältnisse einschließt, sondern eine politische Gleichheit als Bürger zugrunde legt ("Der gute Bürger aber muss sich sowohl regieren lassen, wie auch regieren können“; Aristoteles, Politik, übers. und hrsg. von Olof Gigon, Zürich 1971, S. 110 (1277b).). "Bürgergesellschaft" ist in diesem Verständnis historisch und analytisch zu unterscheiden von "Demokratie". Letztere zielt auf eine besondere Form der Herrschaftsausübung. Im Unterschied hierzu zielt der Begriff "Bürgergesellschaft" - der erst im späten 20. Jh. gebräuchlich wurde und kein historischer Quellenbegriff ist - auf freiwillige Tätigkeiten von Mitgliedern eines politischen Verbandes für Belange dieses Verbandes. Idealiter sind diese Tätigkeiten öffentlich und werden im Verbund mit anderen ausgeübt. Der anonyme, individuelle Mäzen stellt damit eine Sonderform dar, die in dieser Abweichung zugleich die Regelhaftigkeit des Normalfalls beweist. Mit dieser Formel könnte man knapp und komprimiert bürgergesellschaftliches Handeln definieren. Dieses handlungslogische Verständnis von Bürgergesellschaft prägte die Arbeit im Kolleg in der zweiten Phase und erwies sich als fruchtbarer.

Die Ergebnisse des Kollegs insgesamt, sowie die konzeptionellen Modifikationen und inhaltlichen Resultate lassen sich in folgenden vier Punkten knapp und thesenhaft bilanzieren.

1. In konzeptioneller Hinsicht hat sich im Lauf der neun Jahre des Kollegs deutlich gezeigt, dass "Bürgergesellschaft" als Begriff wissenschaftlicher Analysen weder auf Handlungseinheiten oder kollektive Akteure reduziert werden sollte noch durch normative Vorgaben zu bestimmen ist. Ebenso ist "Bürgergesellschaft" kein besonderer Bereich der Gesellschaft. Historische Herleitungen des Begriffs und der Konzepte waren in unserer Diskussionen fruchtbarer als normative Setzungen. Hierfür erwies es sich in den Diskussionen innerhalb des Kollegs als sinnvoll, sich intensivmit den Überlegungen zu "regulierter Selbstregulierung" auseinanderzusetzen, insbesondere welche starre Unterscheidungen und Frontstellungen zwischen staatlichen Regelungen und Elementen von Selbstorganisation gleichsam unterlaufen und die gegenseitige Verbundenheit analytisch differenzierbar und zugleich empirisch untersuchbar machen. (FN 1) Im Laufe der Diskussionen hat sich innerhalb des Kollegs die Orientierung an einer modernen Institutionentheorie als besonders geeignetes Instrumentarium erwiesen, um "Bürgergesellschaft" empirisch und historisch vergleichend analysieren zu können. Denn diese realisiert sich nur als Gefüge von spezifischen Institutionalisierungen, in denen Handlungen reguliert und verstetigt werden. Diese wiederum sind einer empirischen, Erforschung und operationalisierbaren Fragen zugänglich. Institutionen als "Sozialregulationen" bringen Geltungsansprüche einer Ordnung symbolisch zum Ausdruck. (FN 2) Sie wirken als Vermittlungsinstanzen, die Handlungsverallgemeinerungen transformieren und diese verstetigen. Forschungspragmatisch verhindert eine Orientierung am Institutionenbegriff eine Reduktion nur auf Organisationen, Trägergruppen, Wertvorstellungen oder gesetzliche Regelungen. (FN 3) Statt dessen richtet sich der Forschungsfokus auf zentrale kulturelle Leitideen, die daraus entstehenden Verhaltensformen, die Handlungsfelder, in denen sie Sozialrelevanz erlangen, die Bildung von sozialen Ordnungen. Dabei können Institutionen über sehr unterschiedlich beschaffene und wirksame Sanktionsmöglichkeiten verfügen. Je enger sie an staatlichen Aufgaben gebunden und mit diesen verknüpft sind, desto stärker ist ihr Erzwingungspotential, desto umfangreicher ist ihr Verpflichtungspotential gegenüber dem einzelnen (hierfür sind etwa die Nachbarschaften in Japan ein gutes Beispiel). Und umgekehrt: je geringer ihr Sanktionspotential ausgebildet ist, desto mehr beruht ihre Dauerhaftigkeit auf "konsensualer Fügsamkeit", d.h. auf innerer Überzeugung. Die Diskussion über "Patriotismus" und "Gemeinsinn" im deutschen Raum um 1800 liefert hierfür prägnante Beispiele. (FN 4) Dann sind Institutionen in sehr hohem Maß auf "Verinnerlichung der Leitideen" angewiesen, die in ihnen konkretisiert werden. (FN 5)

"Bürgergesellschaft" zielt auf die freiwillige Tätigkeiten von Mitgliedern eines politischen Verbandes für dessen Belange. Diese Leitidee ist gebunden an sich unterscheidende, konkrete Handlungsfelder. Erst im neben- und miteinander verschiedener Handlungsfelder und eingebettet in ein Gefüge anderer Institutionalisierungen realisiert sich "Bürgergesellschaft" als Institutionengefüge.

2. Eher Andersartigkeit als Defizit, so lässt sich das Ergebnis der Erfahrungen im Kolleg mit dem Vergleich bilanzieren. Bestätigt hat sich die Ausgangsannahme, dass Japan in besonderer Weise für Vergleiche mit westlichen Gesellschaften geeignet ist, weil sowohl weitreichende Parallelitäten als auch fundamentale kulturelle Divergenzen gegeben sind. Auch verfügte Japan durchgehend über eine eigene Staatlichkeit und war weder durch eine westliche noch durch eine chinesische imperiale Herrschaft überformt. Deshalb standen im Kolleg eher vergleichende Fragen im Vordergrund, weniger die Untersuchung von Transfer- und Rezeptionsprozessen, ohne dass diese jedoch ganz ausgespart blieben, denn insbesondere im Bereich der Umgestaltung der politischen Verfasstheit in Japan nach der Meiji-Restauration und für Teilaspekte der Selbstverwaltung gab es dezidierte Rezeptionsprozesse westlicher Gegebenheiten. (FN 6)

Für den Vergleich ließen sich dadurch vereinfachende Zuschreibungen von Defiziten bzw. Rückständigkeiten in Japan vermeiden und für die diachrone Perspektive erwies sich dieser Zuschnitt als flexibler und offener, um sowohl langfristige Veränderungen als auch Gegenbewegungen analytisch fassen und nicht primär normativ werten zu können.

Bestätigt hat sich dabei insgesamt die bereits zu Beginn des Kollegs formulierte Frage nach dem "Formwandel" von Bürgergesellschaft, welche historisch offen nach unterschiedlichen Erscheinungen und Ausprägungen bürgergesellschaftlicher Strukturen in beiden Ländern suchte. Die handlungslogische Dynamisierung des Konzepts unterstützte die Herausforderung, die sehr heterogenen historischen, gesellschaftlichen und kulturellen Rahmenbedingungen in beiden Ländern in Vergleichskonstellationen einzubinden und in ihrer jeweiligen Sozialrelevanz zu analysieren. So begünstigte die konzeptionelle Modifikation des Leitkonzepts hin zum Institutionenbegriff die Einbeziehung spezifischer Sonderformen innerhalb Japans, wie die Nachbarschafts- und Stadtviertelvereinigungen. Diese wurden im 19. Jh. gezielt von oben etabliert, knüpften an ältere Formen an, vor allem integrierten sie Elemente von Gemeinwohltätigkeit, Selbstorganisation und bürgerlicher Erziehung, welche im Westen klarer getrennt werden in die Handlungsfelder der Selbstverwaltung oder der Assoziationen. Sowohl diese dezidierte Aufwertung von Institutionen, die es in vergleichbarer Form im Westen nicht gab, als auch die Wahrnehmung von bisher meist übersehenen oder als zu vernachlässigen erachteten Einrichtungen in Selbstverwaltung und Öffentlichkeit haben das Verständnis von Bürgergesellschaft in Japan deutlich erweitert. Mit der Transformation des Landes in der zweiten Hälfte des 19. Jh. bildete sich ein differenziertes Spektrum von Assoziationen heraus, die man nach Zielen und Handlungsbereichen in drei Lager unterscheiden kann: in politische und gegen den kaiserlichen Etatismus gerichtete (1), in eher apolitische Wohltätigkeitsvereinigungen (2), und in bewusst staatsaffine, nationalkonservative Gruppierungen (3). (FN 7)

3. Es hat sich als fruchtbar erwiesen, das Verständnis von "Bürgergesellschaft" bewusst zu erweitern und die Frage nach gesellschaftlichen Organisationen mit dem Schwerpunkt einer Thematisierung von Gewaltfolgen nicht kategorisch auszuschließen. Dadurch sind neue Facetten bürgergesellschaftlicher Selbstorganisation und eines bürgergesellschaftlichen politischen Selbstverständnisses hervorgetreten. Sowohl in Deutschland wie in Japan als auch in anderen Gesellschaften erwies sich der politische Totenkult - die gesellschaftlichen Gedenkformen an Gefallene - als einer der zeitlich frühesten und mobilisierungsstärksten bürgergesellschaftlichen Handlungsbereiche. In diesen Handlungsfeldern manifestierte sich auch ein politisches Verständnis von Bürgerschaft, welches weiter gefasst ist als es ein Fokus auf klassische Partizipationswege in Wahlen und Parlamenten sichtbar macht. Ein Ergebnis des Kollegs besteht insofern auch darin, dass diese politische Ausdifferenzierung und Vielfalt des Bürgerlichen in konkreten und empirisch analysierbaren Bereichen offengelegt und untersucht zu haben. (FN 8)

Zu dieser Entnormativierung des Verständnisses von "Bürgergesellschaft" hätten auch Arbeiten zu den jeweiligen Gegenbewegungen zur „Bürgergesellschaft“ beitragen können. Doch war es leider nicht möglich, Interessenten für Arbeiten zu gewinnen, welche sich mit Organisationen, Gruppen und Akteure beschäftigten, die mit Hilfe bürgergesellschaftlicher Aktionsformen gegen Grundbestandteile dieser politisch-sozialen Ordnung agierten. Dieses Forschungsdefizit konnte deshalb nicht verringert werden.

4. Die Ausrichtung des Forschungsprogramms auf historische Entwicklungslinien, insbesondere im japanischen Fall, die im Laufe der neun Jahre intensiviert wurde, hat sich als ausgesprochen fruchtbar erwiesen. Denn entgegen der verbreiteten Annahme ließen sich bürgergesellschaftliche Elemente durchaus lange vor den 1990er Jahren, vor den zivilgesellschaftlichen Aufbrüchen nach dem Kobe-Erdbeben von 1995, ermitteln. Diese Herausstellung der historischen Vor- und eigenen Traditionsgeschichte von Bestandteilen von „Bürgergesellschaft“ in Japan kann als ein zentrales Ergebnis des Kollegs festgehalten werden. (FN 9) Insgesamt treten in der historischen Analyse sowohl lang zurückreichende Beispiele für Institutionalisierungen gesellschaftlicher Kräfte zu Tage (um den Bürgerbegriff hier für die japanische Vormoderne zu vermeiden), als auch funktionsäquivalente Institutionalisierungen. Diese müssen viel intensiver beachtet werden müssen (Nachbarschaftsvereinigungen, Stadtviertelvereinigungen), die es in einer auch annähernd vergleichbaren Formen so im Westen nicht gegeben hat. Durch das modifizierte theoretische Konzept lassen sich diese Unterschiede als jeweils divergente Institutionengefüge präziser analysieren und können Defizitinterpretationen vermieden werden.

Eine Bestätigung hat diese Aufwertung genuiner japanischer Entwicklungspfade auch im Bereich der vergleichenden Begriffsanalyse erfahren. Denn eine über mehrere Jahre tätige Arbeitsgruppe an beiden Standorten konnte zeigen, welche Unterschiede es in den Begriffstraditionen der Bürgersemantik in beiden Ländern gab. Sie konnte aber auch jeweils lange Traditionslinien sichtbar machen, die in unterschiedlich strukturierte Wortfelder und Begriffskontexte wie in divergente sozio-politische Verfasstheiten eingebunden waren. (FN 10)

Manfred Hettling / Tino Schölz

Fußnoten

(FN 1) Vgl. Daniel Watermann, Bürgerliche Netzwerke. Städtisches Vereinswesen als soziale Struktur – Halle im Deutschen Kaiserreich, Göttingen 2017;  ders. / Heise, Robert, Vereinsforschung in der Erweiterung. Historische und sozialwissenschaftliche Perspektiven, in: Geschichte und Gesellschaft 43 (2017), S. 5–31.

(FN 2) Karl-Siegbert Rehberg, Institutionen als symbolische Ordnungen. Leitfragen und Grundkategorien zur Theorie und Analyse institutioneller Mechanismen, in: Gerhard Göhler Hg., Die Eigenart der Institutionen. Zum Profil politischer Institutionentheorie, Baden-Banden 1994, S. 47-84, hier S. 56.

(FN 3) Nach M. Rainer Lepsius, Institutionenanalyse und Institutionenpolitik, in: Britta Nedelmann Hg., Politische Institutionen im Wandel, Opladen 1995, S. 392-403, hier S. 394f.

(FN 4) Vgl. Manfred Hettling, "Gemeinsinn". Motivationale Voraussetzungen für Sozialmobilisierung in der bürgerlichen Gesellschaft, in: Peter Collin u.a. Hg., Selbstregulierung im 19. Jh. Zwischen Autonomie und staatlichen Steuerungsansprüchen, Frankfurt 2011, S. 33-62.

(FN 5) M. Rainer Lepsius, Institutionalisierung politischen Handelns. Analysen zur DDR, Wiedervereinigung und Europäischen Union, Wiesbaden 2013, S. 7.

(FN 6) Im Kolleg war hierfür besonders eine vergleichende Arbeit zum Armenwesen in Köln und Osaka wichtig; Hideto Hiramatsu, Bürger im Spiegelbild der Armut. Armenwesen und Armenfürsorge in den Städten Köln und Ōsaka im Vergleich, München 2017.

(FN 7)  Maik Hendrik Sprotte, Zivilgesellschaft als staatliche Veranstaltung? Eine Spurensuche im Japan vor 1945 (= Arbeitspapiere des Internationalen Graduiertenkollegs Halle-Tōkyō 12), Halle 2012, S. 44. (auch auf japanisch: Kokka ni shudō sareta shimin shakai? 1945-nen izen no Nihon ni sono tegakari o motomete, in: Yōroppa kenkyū 14 (2015), S. 5–24)

(FN 8) Tino Schölz, „Die Gefallenen besänftigen und ihre Taten rühmen.“ Gefallenenkult und politische Verfasstheit in Japan seit der Mitte des 19. Jahrhunderts, Berlin 2016; Jakob Böttcher, Zwischen staatlichem Auftrag und gesellschaftlicher Trägerschaft. Eine Geschichte der Kriegsgräberfürsorge in Deutschland im 20. Jh., Göttingen 2018; Manfred Hettling (zusammen mit Tino Schölz), Bereavement and Mourning , in: 1914-1918-online. International Encyclopedia of the First World War, Berlin 2019; (DOI: 10.15463/ie1418.11401).

(FN 9) Sprotte, Zivilgesellschaft; Manfred  Hettling/ Tino Schölz (Hg.), Bürger und shimin. Wortfelder, Begriffstraditionen und Übersetzungsprozesse im Deutschen und Japanischen, München 2015.

(FN 10) Ebd.

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